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Heilpraktikerin
Susanne Lang-Aßmann


Liebe Besucherin, Lieber Besucher,

meine Leidenschaft gilt der klassischen Homöopathie. Die Begeisterung für diese Heilmethode wurde in mir geweckt, als ich selbst durch die Behandlung, und die meiner Kinder, die Wirksamkeit dieser Lehre erfahren habe.
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Behandlungsfelder

Die Behandlungsmethoden sind kombinierbar oder einzeln anwendbar für die …

… Prävention, Therapie und Weiterbegleitung. Sie werden immer auf den jeweiligen körperlichen, geistigen und seelischen Zustand des Patienten abgestimmt, so ergeben sich für den Einzelnen ganz spezifische Behandlungsmöglichkeiten.


klassische Homöopathie

Hypnosetherapie

Dorn Methode

Breuss Massage


Urteil des Bundesfinanzhofs, AZ: VI ZR 27/13

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 26.02.2014 können Ausgaben für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Behandlungen durch einen Arzt oder Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des §33 Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden. Bei den genannten, gesetzlich anerkannten Behandlungsmethoden ist die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers ausreichend, um die Erforderlichkeit der Therapie nachzuweisen.


„… ich glaube jetzt eifriger denn je an die Lehre des wundersamen Arztes, seit dem ich die Wirkung einer allerkleinsten Gabe so lebhaft gefühlt und immer wieder empfinde“
Goethe in einem Brief vom 2. September 1820 über Samuel Hahnemann

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Kirchenlamitzerstr. 36
95163 Weißenstadt

E-Mail: info@susannelang-assmann.de
Telefon: 09253 473
Mobil: 0170 851 7722

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